Was versteht man unter Ad-hoc Publizität?
Redaktion waswiewo
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet deutsche Unternehmen, die an der deutschen Börse zum Handel zugelassen sind, in § 15 seiner Statuten zur "Ad hoc-Publizität". Das heißt, dass alle wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten, sofort veröffentlicht werden müssen. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten wie z.B. Umsatz- oder Gewinnwarnungen, Quartals- oder Jahreszahlen, Firmenübernahmen oder ein Wechsel in der Unternehmensleitung nur "lnsidern" bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ausnutzen. Mit der Publizierung derartiger Meldungen hat dagegen jeder Aktionär die Möglichkeit, auf die Änderung im Unternehmensbereich zu reagieren. Die Nachrichten müssen zunächst dem Bundesaufsichtamt für den Wertpapierhandel und den Börsengeschäftsführungen gemeldet werden, die darüber entscheiden, ob der Kurs der Aktie ausgesetzt werden muss.
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