Was passiert, wenn man versehentlich ein gestohlenes Kunstwerk oder eine gestohlene Antiquität gekauft hat?
Redaktion waswiewo
Auch wenn es ärgerlich ist: normalerweise muss man als neuer Besitzer eines solchen Objekts dieses an den ursprünglichen Eigentümer zurückgeben, ohne dass man den Kaufpreis erstattet bekommt. Den Kaufpreis nämlich kann man nur von der Person, die das Kunstwerk oder die Antiquität verkauft hat, zurückfordern. Ist diese Person nicht auffindbar oder zahlungsunfähig, ist man doppelt betrogen. Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es nur bei Verjährung. Besitzt man ein gestohlenes Werk bereits 30 Jahre, so kann der eigentliche Besitzer dieses nicht mehr zurückfordern. Wird das Werk aber erneut verkauft, so kann der ursprüngliche Eigentümer es wiederum während einer Frist von 30 Jahren von dem neuen Besitzer zurückfordern. Im Juristendeutsch gibt es zu diesem Problem den Begriff des gutgläubigen Erwerbs, der zumindest einräumt, dass dem Käufer der Diebstahl nicht bekannt war. Allerdings gilt in Deutschland der Grundsatz, dass es nicht möglich ist, gestohlene Kunstgegenstände gutgläubig zu erwerben.
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