Wie errechnen sich die Kosten eines Anwalts?
Redaktion waswiewo
Da grundsätzlich nach Streitwert abgerechnet wird, informieren Sie sich bei Ihrem Anwalt über diesen und die dadurch auf Sie zukommenden Kosten genauer. Bei arbeitsrechtlichen Prozessen errechnet sich der Streitwert übrigens meistens aus drei Monatsgehältern. Bestehen Sie bei gerichtlichen Prozessen immer darauf, dass der Streitwert vom Gericht festgesetzt wird. An diesen muss sich der Anwalt bei seiner Honorarabrechnung halten. Außerdem kann man sich hier entscheiden, ob man den Anwalt nach Streitwert oder Stundenhonorar bezahlen möchte. Einigen Sie sich auf ein Stundenhonorar, halten Sie dies unbedingt schriftlich fest und lassen Sie es bestätigen. Ein Stundenhonorar zahlt sich zum Beispiel bei einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung aus, bei der wenig Zeit in Anspruch genommen wird, dafür aber meist ein hoher Streitwert vorliegt. Allerdings zahlen Rechtsschutzversicherungen immer nur die Anwaltskosten, die nach Streitwert anfallen. 〈bersteigt jetzt das Zeithonorar den Streitwert, muss man selbst draufzahlen. Das Gleiche gilt, wenn man einen Prozess gewinnt und die gegnerische Partei nur die Anwaltskosten nach Streitwert zahlt.
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