Wie bekomme ich als Arbeitsloser 〈berbrückungsgeld für den Start in die Selbständigkeit?
Die Grundvoraussetzung ist, dass man beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet ist und seit mindestens vier Wochen im Leistungsbezug (Arbeitslosengeld oder -hilfe, bzw. Kurzarbeitergeld oder die Teilnahme an einer ABM-Maßnahme) steht. Dann haben Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, (egal ob als Freiberufler, Firmengründer oder -käufer) die Möglichkeit, sechs Monate lang einen Zuschuss vom Arbeitsamt in Höhe des momentanen Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe einschließlich der darauf entfallenden pauschalisierten Sozialversicherungsbeiträge zu bekommen. Da sich Selbstständige selbst versichern müssen, bekommen sie zusätzlich eine Pauschale für Altersvorsorge sowie Kranken- und Pflegeversicherung (ein Drittel des 〈berbrückungsgeldes). Weitere Voraussetzungen sind noch, dass eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, ein Kreditinstitut oder ein Fachverband in einem Gutachten bestätigt, dass die Existenzgründung Erfolg verspricht und dass der Jungunternehmer mindestens 15 Stunden in der Woche in seine neue Existenz investiert. Das 〈berbrückungsgeld muss nicht zurückgezahlt werden und kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Wichtig: Öffentliche Mittel müssen immer vor Existenzgründung beantragt werden.
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