Wie zahle ich als Arbeitsloser vermögenswirksame Leistungen?
Redaktion waswiewo
Wenn man arbeitslos wird, hat man kein Geld für vermögenswirksame Leistungen und auch keinen Arbeitgeber, der mit einzahlt. Deshalb kann jemand, der vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlt, eine "Vertragsruhe" vereinbaren. Damit kommt er mit der Bausparkasse überein, dass die Beiträge erst bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses weitergezahlt werden und der Vertrag in der Zwischenzeit in seiner Gültigkeit bestehen und liegen bleibt. Bei einer Arbeitslosigkeit, die über ein Jahr hinausgeht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen und muss auch die auf vermögenswirksame Leistungen gezahlte 10%ige Arbeitnehmersparzulage bekommen.
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