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Was muss man als Au-pair-Kraft im Ausland beachten?

Redaktion waswiewo

Bewerber und Bewerberinnen müssen mindestens 17 Jahre alt sein; sie sollten gute Grundkenntnisse in der Sprache des gewählten Landes besitzen. Aufgaben: Als Au-pair arbeitet und lebt man in einer Gastfamilie: Man hilft bei den Hausarbeiten, kümmert sich um die Kinder und übernimmt oft auch noch andere Aufgaben im Haushalt. Au-pair heißt jedoch nicht, dass man nur als Hausangestellte(r) arbeitet. Im Vordergrund steht, das Gastland kennen zu lernen und seine Sprachkenntnisse zu vervollkommnen. Arbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit soll nicht mehr als 5 Stunden betragen, und dem Au-pair steht mindestens ein voller Ruhetag in der Woche zu. Bei einjährigen Aufenthalten sollte auch ein Urlaub von mindestens 3 Wochen vereinbart werden. Ein Au-pair erhält keinen Arbeitslohn, sondern ein Taschengeld, dessen Höhe frei vereinbart werden kann. Auf jeden Fall sollte ein Au-pair gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Die Kosten sollte die Gastfamilie übernehmen. Ansprechpartner: Vermittlungsagenturen informieren zu allen Fragen eines Au-pair-Aufenthalts. Sie stehen auch während des Aufenthalts – zum Beispiel bei Schwierigkeiten mit der Gastfamilie – als Vermittler zur Verfügung.

   
   
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