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Wie funktioniert das Auto-Sünder-Punktesystem im VZR in Flensburg?

Redaktion waswiewo

Das Punktesystem für Verkehrssünder in Flensburg ist neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gehoben worden. Während früher nur die fälligen Punkte aufgelistet oder wieder gestrichen wurden, werden jetzt auch Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen angeboten. In diesen Seminaren können Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und in der Folge abgebaut werden. Durch den freiwilligen Besuch dieser Seminare und Beratungen kann man 2 oder 4 Punkte abbauen, je nach Gesamtpunktestand. Bei bis zu 8 Punkten kann man durch die Teilnahme 4 Punkte tilgen, bei 9 — 13 Punkten wird diese mit 2 Punkten Abzug honoriert. Bei einem Punktestand von 8 - 13 Punkten wird die Verwarnung von dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar begleitet. Hat man schon 14 - 17 Punkte auf seinem Konto angehäuft, verläuft die Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht mehr freiwillig und man kann durch ein Seminar keine Punkte mehr gut machen. Hat der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Geht er jedoch freiwillig zu einer verkehrspsychologischen Beratung, werden immer noch 2 Punkte abgezogen. Bei 18 Punkten und mehr wird im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen. Der Besuch eines freiwilligen Aufbauseminars oder einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung kann übrigens nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punktabzug genützt werden.

   
   
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