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Wie oft darf ich auf dem Balkon grillen?

Redaktion waswiewo

Im Sommer gehört an lauen Abenden das Grillen auf dem Balkon einfach dazu. In einem freistehenden Haus mit eigenem Garten meist kein Problem, im Mietshaus dagegen immer wieder Grund für Nachbarschaftsstreit. Immer wieder wird geklagt und die Gerichte sind beschäftigt. Gut zu wissen: Grillen ist im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon grundsätzlich erlaubt. Außer es steht konkret in der Hausordnung, dann müssen Sie sich leider damit abfinden. Im BGB ist das Ganze so verankert, dass ein Hauseigentümer Rauch und Gerüche vom Nachbargrundstück hinnehmen muss, sofern es sich um eine unwesentliche, ortsübliche Beeinträchtigung handelt. Zur Häufigkeit solcher Veranstaltungen dagegen melden die Gerichte unterschiedliche Zahlen: vom Landgericht Stuttgart (AZ: 10 T859/96) etwa werden dreimal im Jahr bis zu 2 Stunden erlaubt, das Arbeitsgericht Bonn dagegen sieht einmal im Monat als angemessen an, wobei die Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden müssen (AZ: 6 C 545/96). Da es keine klaren Regelungen gibt, ist ein gutes Nachbarschaftsverhältnis immer noch die vernünftigste Art, einer Klage zu begegnen.

   
   
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