Welchen Familiennamen bekommt ein Kind?
Redaktion waswiewo
Nachdem 1994 das Namensrecht für Eheleute so geändert wurde, dass sich diese für oder gegen einen Familiennamen entscheiden können (entscheiden sie sich dagegen, behält jeder seinen Geburtsnamen), hat sich auch für den Familiennamen von Kindern einiges geändert. Sind die Eltern des Kindes verheiratet, müssen sie sich gemeinsam für einen Familiennamen entscheiden, denn Doppelnamen sind für Kinder nicht erlaubt. Egal ist letztlich aber, ob sie den des Mannes oder den der Frau wählen. Ähnlich verhält es sich auch, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, aber eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben (neu seit 1998). Können sich die Eltern in diesem Fall nicht einigen, überträgt das Familiengericht das Namensbestimmungsrecht einem der Eltern. Bei Alleinerziehenden bzw. wenn das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen worden ist, erhält das Kind den Namen, den dieser zum Zeitpunkt der Geburt führt. Bei verheirateten Paaren, die sich bei der Hochzeit oder auch später bereits für einen Familiennamen entschieden haben (auch wenn sie beide für sich den eigenen Geburtsnamen beibehalten), erhält das Kind automatisch diesen Familiennamen.
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