Wie kommt nach der Hochzeit der Familienname zustande?
Redaktion waswiewo
Um die vielen Doppelnamen zu vermeiden, wurde 1994 das Namensrecht für Eheleute neu überarbeitet. Nach dem geschlechtsneutralen Namensgesetz (so der Name der neuen Richtlinie) kann sich das Ehepaar heute zwischen dem Geburtsnamen des Mannes und dem der Frau frei für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Neu ist auch, dass ein gemeinsamer Name gar nicht nötig ist, sowohl Mann als auch Frau können ihren eigenen Namen behalten. Entscheidet man sich für einen Familiennamen, kann der Partner, dessen Name nicht der Familienname ist, einen Doppelnamen führen. In welcher Reihenfolge die beiden Namen dabei verwendet werden ist egal. Dieser Doppelname kann jederzeit wieder abgelegt werden. Wichtig wird ein Familienname erst dann, wenn Kinder kommen. Dann muss man sich entscheiden, ob diese den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommen. Letztlich dient dieser dann als FAMILIENname. Das gleiche gilt, wenn schon vorher ein gemeinsamer Familienname bestimmt worden ist. 〈brigens: Doppelnamen sind für Kinder als Geburtsname nicht erlaubt. Deshalb ja auch die Gesetzesnovelle.
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