Was muss man bei Kaffeefahrten beachten?
Redaktion waswiewo
Man muss sich von vornherein darüber im Klaren sein, dass Kaffeefahrten dem Verkauf dienen und man dabei nur wenig von den Sehenswürdigkeiten einer Stadt zu Gesicht bekommt. Dennoch sind dieses Fahrten gerade bei älteren Menschen nach wie vor sehr beliebt. Vor allem alleinstehende Menschen lassen sich leicht mit den günstigen Angeboten einer Tages- oder Mehrtagesfahrt ködern, bei denen kleine Präsente, eine üppiges Mittagessen oder Ähnliches für wenig Geld angeboten werden. Sie nehmen dafür in Kauf, dass sie während der Fahrt an einer Verkaufsveranstaltung teilnehmen, die von verkaufspsychologisch geschulten Reiseleitern durchgeführt wird. Die angebotenen Waren sind nach polizeilichen Erfahrungen meist überteuert, oder zumindest nicht billiger als im Handel, und häufig auch minderwertig. Wer nach einer solchen Fahrt mit Bettdecken, diversen Haushaltswaren, Heizgeräten etc. nach Hause kommt und sich übers Ohr gehauen fühlt, kann den Kauf nach dem "Gesetz über den Widerruf von Haustür- oder ähnlichen Geschäften" aber rückgängig machen. Allerdings gilt dieses Gesetz nur in Deutschland. Wer im Urlaub an einer Kaffeefahrt, die besonders in Spanien, der Türkei und Afrika angeboten werden, teilnimmt, sollte sich bewusst sein, dass hier kein deutsches Recht gilt. Es sei denn, die Kaffeefahrt wurde in Deutschland beworben und Fahrt und Verkauf werden von einem deutschen Reiseunternehmen durchgeführt. Auch wenn man einen vergnüglichen Tag auf Kosten des Veranstalters hatte, ist man keineswegs dazu gezwungen, etwas zu kaufen. Vorbeugend lässt man am besten Schecks und Kreditkarten zu Hause. Wer aber dennoch Interesse an den angebotenen Produkten hat, kann sich durch gewisse "Vorsichtsmaßnahmen" vor eventuellen Fehlkäufen schützen. Mündliche Aussagen des Verkäufers über die Qualität eines Produkts sollte man sich auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Weiterhin muss auf Datum und Unterschrift auf dem abgeschlossenen Vertrag geachtet werden, damit man gegebenenfalls von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann. Weiterhin sinnvoll ist es, sich eine Vertragsdurchschrift mit Namen und Anschrift des Vertragspartners geben zu lassen.
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