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Was muss man beachten, wenn man bei einem Kunstsachverständigen ein Gutachten in Auftrag gibt?

Redaktion waswiewo

Grundsätzlich empfehlen Kenner, nur Sachverständige mit öffentlicher Bestellung und Vereidigung nach 1983 zu beauftragen; erst damals nämlich wurde das Bestehen einer Prüfung Voraussetzung für diese verantwortungsvolle Tätigkeit. Da die Untersuchung von Kunstwerken mit naturwissenschaftlichen Methoden sich in den letzten Jahrzehnten enorm weiterentwickelt hat, sollte man möglichst keine älteren Gutachten mehr zu Rate ziehen. Bei einem alten Gemälde sollte z.B. die naturwissenschaftlich-technische Analyse unbedingt von einer stilkritischen Analyse durch einen Kunsthistoriker ergänzt werden. Falls man keinen vertrauenswürdigen Gutachter kennt, kann man sich an die großen Auktionshäuser wenden, die meist hervorragende Experten nennen können. Vorsicht übrigens beim Auktionskauf; die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen besagen klar, dass Katalogbeschreibungen keine Eigenschaftszusicherungen sind; ist z.B. eine Zuschreibung eines Gemäldes zu einem bestimmten Künstler falsch, so haftet der Versteigerer im Allgemeinen nicht.

   
   
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