Wie weiß man, ob die eigene Kunstsammlung vermögenssteuerpflichtig ist?
Redaktion waswiewo
Kunstgegenstände und Antiquitäten unterliegen nach deutschem Recht der Vermögenssteuer, sofern sie Luxusgegenstände sind und bestimmte Freigrenzen überschreiten. Der Wert solcher Sammlungen, der ohnedies selbst durch Gutachten nur schwer zu bestimmen ist, wird meist mit etwa 25 % des Wiederbeschaffungswertes angesetzt. Selbst bei wertvollen Teppichen, die in Gebrauch sind, geht der Gesetzgeber übrigens davon aus, dass es sich zumindest teilweise um Luxusgegenstände handelt, die zu versteuern sind. Besitzt man ein Kunstwerk eines noch lebenden Künstlers, so gehört dieses nicht zum vermögensteuerpflichtigen Vermögen. Natürlich hat das Finanzamt normalerweise wenig Möglichkeiten festzustellen, ob jemand Kunstwerke besitzt. Viele Sammler handeln deshalb nach dem Grundsatz "Was das Finanzamt nicht weiß..." und versäumen es, wertvolle Sammlungen anzuzeigen. Hat man aber, wie es grundsätzlich anzuraten ist, seine Wertgegenstände mit einer speziellen Kunstpolice versichert, droht Entdeckung. Dieses Risiko will gut überlegt sein.
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