Wie erkennt man gentechnisch manipulierte Lebensmittel?
Redaktion waswiewo
Sehr schwer. Im Moment können Sie nur darauf vertrauen, ob die Angaben auf der Verpackung stimmen. Ab dem 10 April müssen Zusatzstoffe und Aromen aus der Gentec-Küche (gentechnisch verändertes Soja, Mais und Zusatzstoffe) gekennzeichnet werden. Doch die neue Kennzeichnungspflicht gilt nur für Stoffe, deren gentechnische Manipulation analytisch nachweisbar ist. Produkte, die unbeabsichtigte Verunreinigungen mit Gen-Soja oder Gen-Mais enthalten, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, wenn diese Verunreinigung unter 1% liegt. Bisher trifft dies lediglich auf Sojalecithin und in Einzelfällen Zusatzstoffe aus Maisstärke, Aromen und Mono- und Diglyceride zu. Aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnene Ascorbinsäure (Vitamin C, auch Antioxidationsmittel), Nisin (Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung) oder der in vielen Fertiggerichten enthaltene Geschmacksverstärker Glutamat landen nach wie vor unerkannt im Einkaufskorb. Auch die mit Hilfe der Gentechnik produzierten Enzyme, die allenthalben zur Käseerzeugung oder als Backhilfsmittel eingesetzt werden, sind für Verbraucher nicht zu identifizieren.
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