Wie ist der Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft geregelt?
Redaktion waswiewo
Wohngemeinschaften sehen Vermieter ja nicht so gerne. Erstens herrscht immer noch das (Vor-) Urteil über die Feste-feiernden, schmutzliebenden Nichtstuer vor und zweitens zieht in einer WG öfter jemand aus als bei einer Kleinfamilie. Wie Sie Ihren Vermieter doch davon überzeugen können, dass er es mit einer WG versucht, ist vielleicht, ihm einen Hauptmieter zu nennen, der für den Vermieter der Verantwortliche für die Wohnung ist. Dieser ist dann durch verschiedene Untermietverträge mit den Mitbewohnern auch wieder abgesichert. Pech nur, wenn gerade der Hauptmieter ausziehen will. Dann muss er nämlich die Miete insgesamt kündigen und die Mitbewohner müssen sich auf die Stimmung des Vermieters verlassen, ob sie wieder einen Vertrag bekommen oder auf der Straße stehen. In diesem Falle ist ein Vertrag besser, in dem alle Bewohner unterschreiben. Denn so kann ein Mieter aus- und ein neuer für ihn einziehen ohne dass der Mietvertrag geändert werden muss. Der Vermieter muss zwar davon unterrichtet werden, darf laut Landgericht Hamburg aber nur nein sagen, wenn er sachliche Gründe gegen den neuen Mitbewohner vorzubringen hat (AZ 34 S 38/95). Bei einem Mietvertrag, denn alle zusammen unterschreiben, sollten die Bewohner sich aber darüber im Klaren sein, dass bei Zahlungsunfähigkeit eines Einzelnen die anderen für diesen geradestehen müssen.
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