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Wie kann ich mich beim Kraftfahrt-Bundesamt über eventuelle Eintragungen erkundigen?

Redaktion waswiewo

Beim Kraftfahrt-Bundesamt kann sich jeder über die im VZR zu seiner Person vorhandenen Eintragungen informieren. Dieses Ersuchen kann nur schriftlich erfolgen: Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg oder per Fax: (04 61/3 16 16 50 oder 3 16 14 95) Wichtig: Eine Auskunft wird nur erteilt, wenn dem Schreiben eine amtlich beglaubigte Unterschrift oder alternativ eine beglaubigte Kopie des Personalausweises, des Passes oder des behördlichen Dienstausweises (bei behördlichen Anfragen) beiliegt. Seit dem 01.01.1999 ist die Auskunft kostenlos. Auskünfte erhalten Behörden, aber auch Privatpersonen. Auskünfte werden erteilt aus dem: 1) Verkehrszentralregister (VZR), z.B. über mögliche Eintragungen, Entzug der Fahrerlaubnis, Punktestand 2) Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR), z.B. über den Halter eines bestimmten Fahrzeugs, Informationen zu einem Fahrzeug, das man zulassen möchte (ist bereits ein Fahrzeugbrief ausgefertigt worden oder liegt ein Suchvermerk vor?). Für Auskünfte aus dem ZFZR werden geringe Gebühren erhoben, die man bei der Auskunftsanfrage erfährt.

   
   
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