Wie viel Geld kann man nach einem misslungenen Urlaub vom Reiseveranstalter zurückfordern?
Redaktion waswiewo
Wenn die schönsten Wochen des Jahres so richtig in die Hose gehen, ist das zwar mit keinem Geld der Welt wieder gutzumachen, aber mit einer kleinen finanziellen Entschädigung doch etwas erträglicher. In der so genannten "Frankfurter Tabelle" wurde vom Landgericht Frankfurt aufgelistet, bei welchen Beanstandungen wie viel Geld zurückgefordert werden kann. Diese Liste gilt allerdings nur dann, wenn einem Vertreter des Reiseveranstalters während des Urlaubs die Möglichkeit gegeben wurde, die Mängel vor Ort zu beheben. Wer nicht in sein gebuchtes Hotel kommt, kann 10-25 % vom Reisepreis zurückfordern und wer statt in einem gebuchten Einzelzimmer in ein Doppelzimmer einquartiert wird, kann einen Anspruch auf bis zu 20 % Preisminderung geltend machen. Wenn Balkon oder Meerblick gebucht waren, der im Hotelzimmer aber nicht vorhanden ist, muss der Reiseveranstalter zwischen 5 und 10 % zurückzahlen. Bekommt der Gast nicht, wie versprochen, sein eigenes Bad und WC, kann er bis zu 25 % zurückfordern. Arbeitet die Putzfrau schlecht, sind Rückzahlungsforderungen zwischen 10 und 20 % möglich. Richtig teuer wird es für den Veranstalter, wenn der Gast durch nächtlichen Lärm gestört wird (10-40 %) oder die gebuchte Verpflegung ausfällt (50 %). Lässt die Hygiene im Speisesaal zu wünschen übrig und sind Tische, Geschirr und/oder Besteck schmutzig, kann sich der Urlaub im Nachhinein um 5 bis 15 % verbilligen. Ein verschmutzter Pool oder Strand kann mit 10 bis 20 % berechnet werden. Verschiebt sich der Abflug um mehr als vier Stunden, hat man immerhin einen Anspruch auf 5 % Erstattung des Reisepreises.
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