Welche Schönheitsoperationen werden von der Krankenkasse übernommen?
Redaktion waswiewo
Wer schön sein will, muss leiden. Allerdings leidet bei Schönheitsoperationen neben dem Patienten auch meist der Geldbeutel kräftig mit. Die Verschönerungen am eigenen Körper werden nämlich nur in sehr seltenen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme von Schönheitsoperationen wird von den Kassen immer im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich unterstützen die Krankenkassen aber Fälle, bei denen eine Krankheit vorliegt, wie z. B. ein Rückenleiden, das durch zu große Brüste verursacht wird. Kosmetische Behandlungen wie die Korrektur einer schiefen oder zu groß geratenen Nase wird in der Regel nur übernommen, wenn die Person dadurch gesundheitliche Schäden wie z. B. Atmungsprobleme hat. Kann ein Patient massive psychische Probleme aufgrund eines Schönheitsfehlers nachweisen, kann er ebenfalls mit einer Unterstützung durch die Krankenkasse rechnen. Das Entfernen von Jugendsünden wie Tätowierungen oder Piercingnarben wird dagegen auf keinen Fall von den Kassen übernommen. Der Patient muss die Entfernung und sogar die Behandlung bei Entzündung aus der eigenen Tasche bezahlen.
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