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Wie wehre ich mich gegen einen ungerechtfertigten Steuerbescheid?

Redaktion waswiewo

Fehlen solche Gründe in der Erläuterung und Sie haben trotzdem Unklarheiten festgestellt, sollten Sie erstmal beim Sachbearbeiter nachfragen. Stellen sich wirklich Fehler heraus, schnellstmöglich schriftlich Einspruch erheben. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, entscheidend ist das Datum des Poststempels auf dem Steuerbescheid. Ein Einspruch lohnt sich in jedem Fall: 70 Prozent aller Einsprüche sind erfolgreich. Außerdem kostet der Einspruch keinen Pfennig, auch wenn der Beamte am Ende Recht behält. Wichtig: Wer Einspruch einlegt, muss trotzdem zuerst einmal zahlen, sonst werden Strafgebühren fällig. Es sei denn, Sie beantragen die so genannte Aussetzung der Vollziehung. Tipp: Mit einem Einspruch lassen sich auch einige Versäumnisse korrigieren: Sie können vergessene Quittungen nachreichen oder falsche Angaben noch ausbessern, falls sie zu Ihrem Vorteil sind.

   
   
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