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Wie steht es um die Beweiskraft eines Telefax?

Redaktion waswiewo

Beim Telefax handelt es sich um eine Form der elektronischen Kommunikation, denn nur Bits und Bytes passieren die Leitung. Sowohl das sendende als auch das empfangende Gerät können auch PC via Faxmodem sein. Prinzipiell könnten alle Bestandteile des Fax manipuliert sein – vom Briefkopf über den Inhalt bis hin zur Unterschrift und auch die Absender-Daten. Vor Gericht werden Telefaxe deshalb oft nicht als Dokumente anerkannt, ihr Inhalt allenfalls wie ein Brief gewertet. Beispiele: Die 〈bermittlung einer schriftlichen Bürgschaftserklärung zur 〈bernahme einer Kreditbürgschaft bei einer Bank wird per Fax nicht anerkannt. (BGH, IX ZR 259/91). Auch eine Prozessvollmacht, die per Telefax verschickt wurde, ist nicht ausreichend: Das Original muss vorgelegt werden (Bundesfinanzhof, Az VII R 63/95). Auch das Vorliegen eines Sendeprotokolls ändert daran nichts: "Der Nachweis eines Zugangs per Telefax kann nicht durch den Beweis des Absendens geführt werden. Das Vorliegen eines Sendeprotokolls begründet keinen Anscheinsbeweis." (OLG München, Az. 7 U 5553/92 v. 16.12.92). Wer im Faxverkehr sicher gehen will, sollte sich den Erhalt vom Empfänger schriftlich bestätigen lassen.

   
   
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