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Was muss ein Antrag auf ein Aufenthaltsvisum für die USA beinhalten?

Redaktion waswiewo

Folgende Unterlagen müssen zum zuständigen Konsulat (siehe "Wie und wo beantragt man ein Aufenthaltsvisum für die USA?") geschickt werden, damit der Antrag dort bearbeitet wird. Ein Reisepass, der mindestens noch für die Dauer des Aufenthalts gültig ist und ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular OF-156. Dieses Antragsformular können Sie im Internet bei www.usembassy.de herunterladen oder über Faxabruf unter 0190-92-110-111 anfordern. Weiterhin müssen Sie ein neues Farbpassbild und einen frankierten (3 DM), adressierten Rückumschlag beilegen, der groß genug für den Pass und die Unterlagen ist, sowie den 〈berweisungsbeleg für die Visa-Bearbeitungsgebühr (mit dem Originalstempel der Bank).
Da man sicher gehen will, dass der USA-Besucher wirklich vorhat, wieder in das Heimatland zurückzukehren, wird ein Nachweis gefordert, dass man es bei einem vorübergehenden Aufenthalt belassen wird. So ein Nachweis kann zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag, oder eine Immatrikulationsbescheinigung sein.
Manche, für bestimmte Visa erforderliche Unterlagen, wie zum Beispiel das Formular IAP-66, das I-797 oder das I-20 können Sie nicht bei den konsularischen Vertretungen beantragen, sondern müssen diese beim Arbeitgeber, Austauschprogramm, der Schule oder Hochschule anfordern.
Für weitere Informationen können Sie den Visa-Informationsdienst unter 0190-88-22-11 (3,63 DM/min) anrufen.

   
   
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