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Wie kann man beim Umzug Steuern sparen?

Redaktion waswiewo

Solange Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie fast Ihre gesamten Ausgaben als Werbungskosten absetzen und dabei einiges an Steuern sparen. Die "Reisekosten", die beim Hin- und Herfahren entstehen, können Sie steuerlich als "Werbungskosten" geltend machen. Zum einen als Fahrtkosten, bei denen Sie entweder die tatsächlichen Aufwendungen nachweisen oder die aktuelle Kilometerpauschale berechnen, die Sie von ihrem Steuerberater erfahren.
Auch Maklergebühren können Sie steuerlich geltend machen. Außerdem können noch die Annoncen zur Wohnungssuche, die Kosten für den Telefonanschluss und das Umschreiben von PKW und Personalausweis abgeschrieben werden. Weiterhin können Sie den Verpflegungsmehraufwand und die 〈bernachtungskosten von der Steuer absetzen. Denken sie immer daran, sich für alles eine Quittung als Beleg für ihre Ausgaben geben zu lassen.
Die Kosten werden übrigens unabhängig davon anerkannt, ob der Wohnungssuchende bei seiner Suche erfolgreich war oder nicht. Beim Umziehen selbst können Sie die Speditionsrechnung und Trinkgelder, solange sich diese im Rahmen halten, absetzen. Auch an "Handgeldern" für private Helfer können Sie das Finanzamt beteiligen, allerdings nur bis 800 DM und ebenfalls nur gegen Quittung. Renovierungskosten müssen dagegen voll versteuert werden. Sie können höchstens Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung absetzen. Falls sie bereits für die neue Wohnung Miete zahlen müssen, der alte Mietvertrag aber noch läuft, kann die zusätzliche Miete für maximal drei Monate abgesetzt werden. Wenn für ihre Kinder durch den Umzug in der neuen Schule Probleme entstehen, können sogar die Nachhilfestunden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgeschrieben werden.

   
   
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