Welche Verkehrsregeln gelten für Inline-Skater?
Redaktion waswiewo
Inline-Skating ist die neue Art der schnellen Fortbewegung. Immer mehr Menschen schnallen sich, statt sich aufs Fahrrad zu setzen, die Skater unter die Füße. Leider gibt es für die neuen Verkehrsteilnehmer noch keine speziellen Verkehrsregeln. Die sportlichen Blader laufen (rechtlich gesehen) unter der Bezeichnung "sonstige Fortbewegungsmittel". Für diese gilt es, Bürgersteige zu benutzen. Wenn kein Bürgersteig da ist, muss der Inline-Skater sich nah am Fahrbahnrand aufhalten, so dass er keine unnötige Behinderung für Autofahrer darstellt. Im Gegensatz zu den Fahrradfahrern kann ein Inline-Skater auch mal durch die Fußgängerzone fahren. Wobei er natürlich auf die normalen Fußgänger Rücksicht nehmen muss. Dafür ist es ihm auch bei einem überfüllten Bürgersteig nicht erlaubt, auf die Straße oder auf einen Radweg auszuweichen. Ein Vorteil wiederum ist, dass Inline-Skater Einbahnstraßen, die keine Gehwege haben, in die Gegenrichtung benutzen dürfen. Damit Ihr Auftritt auf den schnellen Rollen nicht zum Verkehrschaos wird, sollten Sie sich ruhige Ecken zum Fahren aussuchen. Zieht es Sie doch einmal ins Gedränge, überholen Sie die langsameren Fußgänger am besten immer links und weichen bei Gegenverkehr nach rechts aus. Auch wenn die Lieblingsmusik beim Sport wunderbar entspannend ist, birgt sie gleichzeitig große Gefahren. Denn die Geschwindigkeit, die man mit den Inline-Skatern erreichen kann, macht einen uneingeschränkten Verkehrsüberblick dringend notwendig. Also Augen und Ohren auf beim Inline-Lauf!
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