Was ist eine Verlobung?
Redaktion waswiewo
Eine Verlobung ist nicht etwa eine altmodische Willenserklärung, sich verheiraten zu wollen, sondern ein rechtlicher Vertrag, in dem sich die Partner dazu verpflichten, ihr Eheversprechen in die Tat umzusetzen. Einklagen kann man diesen Vertrag nicht, aber ohne Gründe kann man ihn auch nicht einfach kündigen. Erleidet man durch den Glauben an das Versprechen einen Schaden, kann man von seinem treulosen Partner Schadenersatz verlangen. Es gibt aber auch "gute Gründe", eine Verlobung zu lösen. Untreue des Partners etwa oder auch eine Verzögerung der Eheschließung. Eigene Untreue ist dagegen kein Grund und kann dazu führen, dass man für die lockere Handhabung des Vertrags bezahlen muss. Das kann der gehörnte Verlobte einfordern. Einzige Voraussetzung für eine rechtliche Verlobung: beide Partner müssen geschäftsfähig, also älter als 18 Jahre sein. Unter Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
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