Welchen Versicherungsschutz haben Fahrgemeinschaften?
Redaktion waswiewo
Fahrgemeinschaften zur Arbeit oder Mitfahrgelegenheiten bei weiteren Entfernungen werden immer beliebter. Lassen Sie dabei aber nicht den Versicherungsschutz außer Acht. Wenn der Fahrzeughalter fährt, sind alle Mitfahrer über seine Haftpflichtversicherung versichert. Schließen Sie als Fahrer die Haftpflichtversicherung daher besser mit unbegrenzter Deckung ab und überprüfen Sie den Versicherungsvertrag vor der Unterschrift auf Klauseln, die Fahrgemeinschaften betreffen. Wenn sich Fahrer und Mitfahrer während der Fahrt abwechseln, lohnt sich eine Vollkaskoversicherung, da es ansonsten teuer werden könnte, wenn die Versicherung nicht zahlt. Die Kosten der Selbstbeteiligung trägt aber der Eigentümer und er muss eventuell eine Höherstufung in Kauf nehmen. Am besten Sie handeln mit den Mitfahrern eine Kostenübernahme aus oder sitzen immer selbst am Steuer. Weiterhin ist eine Haftungsverzichterklärung sehr empfehlenswert. Damit wird festgelegt, dass die Mitfahrer keine Haftungsansprüche über die Zahlungen der Versicherungsleistung hinaus geltend machen. Eine Insassenunfallversicherung bietet Schutz bei nicht durch den Fahrer verschuldeten Unfällen, durch Öl auf der Fahrbahn, bei einem geplatzten Reifen oder einem Wildunfall etc. Da aber sowieso auch noch die Krankenversicherung zahlen muss, ist diese Versicherung in den meisten Fällen überflüssig und Experten raten daher davon ab. Für Familien empfiehlt sich eine allgemeine Unfallversicherung. Die haftet nicht nur im Auto, sondern auch in Freizeit, Sport, Haushalt, Urlaub etc.
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