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Wann sollte man einer Obduktion zustimmen?

Bei einer Obduktion wird versucht, die Todesursache eines Menschen möglichst genau zu bestimmen. Indem der Körper chirurgisch geöffnet wird, kann man verschiedene anatomische und gewebliche Veränderungen feststellen, die man sonst nicht erkennen kann.
Bei einem Toten, der zuvor von der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung eine Unfallrente wegen einer Asbestose (Asbeststaublungenerkrankung) erhalten hat, ist es ratsam, einer von den Ärzten aus wissenschaftlichen Gründen gewünschten Obduktion nicht zuzustimmen, denn das Ergebnis könnte zur Versagung einer Hinterbliebenenversorgung führen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass es der Versicherung gesetzlich untersagt ist, eine Obduktion zu fordern.

   
   
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