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Welchen Versicherungsschutz habe ich auf einer Weihnachtsfeier?

Redaktion waswiewo

Weihnachtsfeiern gehören in vielen Unternehmen zu den beliebtesten Veranstaltungen des Jahres. Die bevorstehenden Feiertage und die weihnachtliche Stimmung ermöglichen einen entspannten Abend im Kreis von Kollegen und Vorgesetzten. Genau wie in der Arbeit besitzen Sie hier den vollen Versicherungsschutz, auch wenn Ihre weihnachtliche Betriebsfeier außerhalb der normalen Arbeitszeit und ihres Arbeitsplatzes stattfindet. Das gilt ebenso für die Hin-, wie auch für die Rückfahrt zur Feier.
Allerdings ist Voraussetzung für den Unfallschutz, dass die Feier vom Arbeitgeber oder der Unternehmensleitung genehmigt und gefördert wird. Wer also privat eine kleine Betriebsfeier im Kreise netter Kollegen veranstaltet, hat keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Weiterhin muss die Feier die Verbundenheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fördern und die Unternehmensleitung oder zumindest ein Vertreter muss anwesend sein.
Wer allerdings zu tief ins Glas schaut und auf der Heimfahrt betrunken einen Unfall verursacht, hat dabei natürlich keinerlei Ansprüche auf einen Versicherungsschutz. Auch Spätfolgen, wie Schwangerschaften und dadurch entstehende Unterhaltszahlungen sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Aber Unfälle dieser Art passieren ja eher Fußball-Managern und die haben den Versicherungsschutz in dieser Hinsicht nicht nötig.

   
   
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