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Wie viel Werbung darf pro Fernsehabend gesendet werden?

Redaktion waswiewo

Am 1. April 2000 sind die neuen Richtlinien für die Werbung im Fernsehen in Kraft getreten. Vieles wurde geändert, doch für den Zuschauer ändern sich in erster Linie nur drei Dinge:
Das so genannte "screen-splitting" wird möglich sein. Unter "screen-splitting" versteht man einen Werbebalken, der während der Sendung unten im Bild (so wie bei n-tv die Aktienkurse) eingeblendet wird. Dieser Balken muss deutlich als Werbebalken gekennzeichnet sein, und sich vom Rest des Bildes abheben. Bei Kindersendungen und Gottesdiensten ist die Einblendung des Balkens gar nicht erlaubt.
Im weiteren wurde die virtuelle Werbung erlaubt. Virtuelle Werbung heißt, dass man in Werbeflächen, wie zum Beispiel die Bande von Fußballfeldern im Nachhinein andere Werbung digital hineinkopiert. Allerdings muss am Anfang und am Ende der Sendung darauf hingewiesen werden und es dürfen nur Werbeflächen genutzt werden, die auch in Wirklichkeit solche sind. Das heißt, digitale Werbung kann nicht überallhin kopiert werden.
Die alte Regelung, dass mindestens 20 Minuten Spielfilm- oder andere Sendezeit zwischen jedem Werbeblock liegen müssen, wurde gelockert. Es ist den Sendern jetzt erlaubt, häufiger Werbeblöcke zu senden, wenn dadurch nicht die Gesamtmenge von 12 Minuten pro volle Stunde überschritten wird. Oder wenn in der Sendung Schwarzblenden eingearbeitet sind, die eine Werbeblockplatzierung sinnvoll machen (in amerikanischen Serien sind es manchmal zwei Schwarzblenden in 30 Minuten). Auch hier darf aber die Menge der Werbeminuten pro Stunde nicht ansteigen. Die eingeblendeten Werbebalken werden auch zur Gesamtsumme der Werbung in einer Stunde gerechnet. Diese zwei Neuerungen zwingen den Zuschauer fast, sich die Werbung anzusehen, den man weiß nicht mehr, wie lange oder kurz ein Werbeblock ist. Ist die Werbung sogar im Bild (bei screen-splitting), kommt man, ohne um- oder gar auszuschalten, nicht mehr umhin, sie anzuschauen.

   
   
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