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Wie funktioniert der Kassahandel?

Redaktion waswiewo

Der Kassahandel ist das an den Wertpapierbörsen der Bundesrepublik Deutschland übliche Geschäft. Die hohen Umsätze in den meisten Standardaktien gewährleisten dem privaten Anleger jederzeit eine hohe Liquidität seiner Aktienanlage. Der Aktienkäufer kann nicht persönlich bei einer der Wertpapierbörsen erscheinen, um seine Käufe zu tätigen. Er beauftragt statt dessen eine Bank oder Sparkasse, bei der er ein Wertpapierdepot unterhält, auf seine Rechnung Aktien zu kaufen. Die Bank gibt diesen Auftrag dann weiter an die Börse, wo er während der Börsensitzung ausgeführt wird. Bei Aktien, die im Kurs ständig schwanken, ist der Anleger natürlich daran interessiert, dass zwischen seinem Kauf- oder Verkaufsauftrag und der Ausführung des Auftrages eine möglichst kurze Zeit verstreicht. Aus diesem Grund wird er in der Regel am Vormittag des Kauf- oder Verkaufstages, nachdem er den Wirtschaftsteil der Tageszeitung gelesen hat, seinen Auftrag erteilen. Der Anleger sollte sich deshalb bei seinem Wertpapierberater erkundigen, bis zu welcher Uhrzeit sein Auftrag spätestens vorliegen muss, um noch am gleichen Tag berücksichtigt werden zu können. Vom Umfang des Kauf- oder Verkaufsauftrages hängt es ab, ob der Auftrag zum "Einheits-" oder "Kassakurs" durchgeführt wird, oder ob der Anleger einen "variablen Kurs" erhält. Der Kassa- oder Einheitskurs wird für alle Aktien etwa zur Mitte der Börsenzeit festgestellt. Bei Aktien mit einem Nennwert von 5 DM werden alle Aufträge mit weniger als 100 Stück zu diesem Kassakurs abgerechnet. Für Aktien mit einem Nennwert von 50 DM gilt dies erst bei weniger als 50 Aktien.

   
   
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