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Wie kann man sich vor zu hohen Anwaltskosten schützen?

Redaktion waswiewo

Fragen Sie Ihren Anwalt schon im Voraus nach den Kosten, die voraussichtlich auf Sie zukommen werden. Er ist dazu verpflichtet, die Kosten abzuschätzen und seinen Mandanten über ein eventuelles Kostenrisiko aufzuklären.
Das Erstberatungshonorar eines Anwalts darf nie über 350 DM liegen, auch wenn es sich um einen hohen Streitwert handelt. Denken Sie vorher daran, auch wirklich alle Fragen bei diesem ersten Termin zu stellen, damit Sie später nicht für Telefon- oder Faxberatung noch extra zahlen müssen.
Wenn Sie sich für einen Anwalt entschieden haben, müssen Sie in der späteren Abrechnung darauf achten, dass das bereits bezahlte Erstberatungshonorar nicht mit auf der Rechnung steht. Daneben sollte der Anwalt über alle von ihm aufgeführten Kosten, wie außergerichtliche Termine, z. B. bei einer Zeugenvernehmung, auch Nachweise erbringen können. Falls Ihnen die Rechnung viel zu hoch erscheint, kann man die aufgeführten Gebühren an der Berechnungstabelle der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) selbst nachprüfen. Wer seinem Anwalt kündigt und einem neuen das Mandat überträgt, muss im schlimmsten Fall mit doppelten Gebühren rechnen.

   
   
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