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Wie läuft ein Verbraucher-Insolvenzverfahren ab?

Redaktion waswiewo

Für dieses Verfahren hat der Gesetzgeber drei Stufen vorgesehen: 1) Der Schuldner muss zunächst eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern versuchen. Unterstützt wird er dabei von einer Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder einer vergleichbar geeigneten Person. 2) Misslingt dieser Einigungsversuch, folgt das gerichtliche Insolvenzverfahren. In einem ersten Abschnitt versucht das Gericht nochmals, auf der Grundlage eines vom Schuldner vorgelegten Schulden-Bereinigungsplans eine Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner herbeizuführen. Dabei hat es auch die Möglichkeit, die Zustimmung einzelner Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zu ersetzen, wenn der Plan inhaltlich angemessen ist. 3) Kommt auch der Schulden-Bereinigungsplan nicht zustande, wird ein vereinfachtes Insolvenzverfahren durchgeführt. Wenn der Schuldner anschließend noch sieben Jahre lang seine Gläubiger bestmöglich befriedigt, wird er von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit.

   
   
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