Was macht das Bundesministerium der Justiz?
Redaktion waswiewo
Zu den Aufgaben dieses Ministeriums zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Bundesministerium der Justiz ist "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern muss es gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Verstärkt widmet sich das Ministerium auch dem Aufbau und der Erweiterung der Zusammenarbeit der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres. Weitere Aufgaben sind entstanden durch die neuen Kommunikationstechnologien und Technologien in der Genforschung und der Biomedizin. Hier gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Schließlich bereitet das Ministerium die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor. Das Ministerium ist Herausgeber des Bundesgesetzblattes und des Bundesanzeigers.
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