Wie sieht die Aufgabe der Berufsschulen aus?
Redaktion waswiewo
Im dualen System der Berufsausbildung gibt es zwei verantwortliche Partner für die Ausbildung. Einen Teil der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen übernimmt der Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule werden zu diesem praktischen theoretisches Fachwissen sowie Allgemeinwissen vermittelt. Der Betrieb hat die Pflicht, die Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts freizustellen (BBiG § 7). Die Auszubildenden müssen am Berufsschulunterricht teilzunehmen, da sie für diese Zeit die Ausbildungsvergütung fortgezahlt bekommen. Eine Vielzahl von Ausbildungsberufen wird in den zum jeweiligen Landkreis gehörenden Berufsschulen unterrichtet, so dass die Auszubildenden es in den meisten Fällen nicht weit zu ihrer Berufsschule haben. Berufe mit geringer Zahl von Auszubildenden werden an einem ausgewählten Schulstandort unterrichtet (Landesfachklassen bzw. landesübergreifende Fachklassen). Ihr Ausbildungsbetrieb erfährt die für Sie zuständige Berufsschule (Adresse, Ansprechpartner, Telefon) bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Anmeldung in der Berufsschule gibt es Formularvordrucke bei der IHK; Ihr Ausbildungsbetrieb muss das Formular ausgefüllt an die zuständige Berufsschule senden.
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