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Wie stellt man einen Antrag auf Wohngeld?

Redaktion waswiewo

Wohngeld ist kein Almosen vom Staat. Wer bestimmte Kriterien erfüllt, hat vielmehr einen Rechtsanspruch darauf. Singles und Familien, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und die aus der finanziellen Situation heraus nicht in der Lage sind, eine angemessene Wohnung zu bezahlen, können einen Antrag auf Wohngeldzuschuss stellen.
Ob und wieviel Wohngeld tatsächlich ausgezahlt wird, hängt von der Familiengröße, dem Familieneinkommen und der Höhe der Miete ab. Wenn Sie kein alleinstehender Wehrpflichtiger, kein Zivildienstleistender oder ein Empfänger von pauschaliertem Wohngeld (in der Sozialhilfe enthalten) sind, können Sie den Antrag auf Wohngeld stellen.
Die Formulare können Sie manchmal in Schreibwarenläden kaufen, auf jeden Fall aber im zuständigen Wohnungsamt in der Wohngeldstelle abholen. Dorthin bringen Sie dann auch den ausgefüllten Antrag zurück. Dazu gehören der Mietvertrag, ein aktuelles Mietänderungsschreiben (falls vorhanden), Mietquittungen (über sämtliche Zahlungen der Miete und der Nebenkosten), die polizeiliche Anmeldung über alle im Haushalt lebenden Personen, Fragebögen zur Einkommensermittlung und die entsprechenden Nachweise für alle zum Haushalt gehörenden Personen und die Verdienstbescheinigungen (aller Personen). Ansonsten eventuell eine Kopie des Bescheids über Arbeitslosengeld, Unterhalt oder Arbeitslosenhilfe und den Bescheid zur Sozialhilfe. Diese Informationen müssen Sie dem Wohnungsamt in jedem Fall übermitteln. Es kann aber gut sein, dass das Amt noch mehr Informationen fordert, da jeder Antrag extra behandelt und so versucht wird, mögliche Unklarheiten in den einzelnen Fällen zu beseitigen. Im Regelfall sollten Sie nach Einreichen der Antragsformulare innerhalb von zwei Wochen ein Schreiben der Wohngeldstelle erhalten, in dem entweder die Zusage, die Absage oder die Bitte um weitere Informationen enthalten ist.
Das Wohngeld wird nach der Bewilligung 12 Monate lang immer am 3. Arbeitstag des Monats ausgezahlt, Nur wenn baldige Veränderungen der Situation zu erwarten sind, wird das Wohngeld auf einen kürzeren Zeitraum beschränkt.

   
   
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