Was versteht man unter Weihnachtsgeld?
Redaktion waswiewo
Als Weihnachtsgeld bezeichnet man eine zusätzliche Gratifikation, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an Weihnachten auszahlt. Dies geschieht meist mit dem Novembergehalt - rechtzeitig zu den Weihnachtseinkäufen also. Eine solche Gratifikation ist für den Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtend. Anspruch hat der Arbeitnehmer nur, wenn eine solche Sonderzahlung im Arbeitsvertrag festgelegt ist oder der Arbeitgeber durch Tarifverträge dazu verpflichtet ist. Auch wenn sie in einer Betriebsvereinbarung (zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat) festgelegt wird, kann der Arbeitnehmer darauf zählen. Gut zu wissen: Auch wenn es keine Vereinbarung gibt, die Zahlung aber durch wiederholte, regelmäßige Zahlung üblich geworden ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf (nach der dritten regelmäßigen Zahlung). Diese "betriebliche 〈bung" kann der Arbeitgeber nur einstellen, wenn er den Arbeitnehmer bei jeder einzelnen Weihnachtsgeldzahlung persönlich (schriftlich) darauf hinweist, dass es sich dabei um eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Leistung handelt. 〈brigens ist diese Einschränkung auch im Arbeitsvertrag möglich.
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